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AGB

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Stratmann-Event – Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Bereich Agentur / Kundenevents
 

A: Allgemeine Bedingungen für alle Leistungen
 

A1. Allgemeines
 

1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten - auch wenn im Einzelfall nicht gesondert vereinbart - für die gesamten gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen und -anbahnungen, Dienstleistungen, Lieferungen, sonstigen Leistungen und Angebote der Stratmann-Event GmbH & Co. KG (Stratmann-Event). Abweichende Geschäftsbedingungen eines Vertragspartners und/oder eines Dritten gelten nur dann, wenn und soweit diese durch Stratmann-Event ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind; sie gelten auch dann - und selbst bei Kenntnis - nicht, wenn Stratmann-Event ihnen nicht gesondert widersprochen hat.
 

2. Abweichende oder ergänzende Individualabreden bedürfen zur Wirksamkeit der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung von Stratmann-Event.
 

3. Änderungen dieser AGB werden dem Vertragspartner in Textform mitgeteilt und gelten als vom Vertragspartner genehmigt, wenn dieser nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe in schriftlicher Form gegenüber Stratmann-Event widerspricht.
 

4. Bei Widersprüchen zwischen Regelungen in diesen AGB und in spezielleren AGB von Stratmann-Event und/oder in individualvertraglichen Vereinbarungen gehen im Zweifel die jeweils spezielleren Regelungen vor.
 

A2. Vertragsschluss
 

1. Angebote von Stratmann-Event sind freibleibend, unverbindlich und stehen unter Verfügbarkeits- und Leistungsvorbehalt.
 

2. Ein Vertrag mit Stratmann-Event kommt erst mit schriftlicher Bestätigung oder mit Leistungserbringung durch Stratmann-Event wirksam zustande.
 

3. Vertraglich vereinbarte Termine sind dann Fixtermine, wenn sie in dem jeweiligen Vertrag ausdrücklich als solche bezeichnet werden.
 

4. Werden Verträge zwecks Produktion, Schaltung, Ausstrahlung, Wiedergabe und/oder sonstiger Präsentation, Verbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung von Werbung oder sonstigen Inhalten für unterschiedliche Medien abgeschlossen, so handelt es sich um selbstständige, voneinander in ihrem Bestand unabhängige Vertragsverhältnisse - auch bei gleichzeitigem Vertragsschluss.
 

A3. Wettbewerb
 

Stratmann-Event ist - unbeschadet der Regelung gem. Ziff. A4. dieser AGB - berechtigt, Leistungen auch für Wettbewerber des Vertragspartners vorzunehmen, wenn keine ausdrückliche, schriftliche abweichende Regelung zwischen den Vertragsparteien getroffen wird.
 

A4. Vertraulichkeit
 

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich wechselseitig zur Vertraulichkeit und zur ausschließlich vertragsgemäßen Verwendung hinsichtlich aller vor und während der Laufzeit des Vertrages ausgetauschten bzw. auszutauschenden Informationen, Daten und erworbener
Kenntnisse über Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Vertragspartei.  
Diese Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die nachweislich allgemein bekannt sind oder allgemein bekannt werden, ohne dass dies von der betroffenen
Vertragspartei zu vertreten ist, oder die der betroffenen Vertragspartei bereits bekannt waren, bevor sie ihr von der anderen Vertragspartei zugänglich gemacht wurden. Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt ferner nicht, soweit eine Vertragspartei bzw. ein Beteiligter gesetzlich oder behördlich verpflichtet ist, Informationen zu offenbaren, sofern eine solche Pflicht vor Offenlegung der jeweils anderen Vertragspartei schriftlich mitgeteilt wird.

 

2. Die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der vertraglichen bzw. geschäftlichen Beziehung bestehen.
 

A5. Zusammenarbeit / Information / Daten / Unterlagen
 

1. Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle zur Durchführung der vertraglichen Leistungen bzw. zur Durchführung des Vertrages notwendigen Informationen, Daten und Materialien unverzüglich auszutauschen und erforderliche Unterstützungs- und Mitwirkungshandlungen wechselseitig unverzüglich zu tätigen.
 

2. Dem Vertragspartner ist bekannt und er ist einverstanden damit, dass seitens Stratmann- Event im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen gespeichert und verwendet werden.
 

3. Nach der Auftragsausführung hat der Vertragspartner Stratmann-Event übergebene Originalunterlagen zurückzunehmen. Andernfalls ist Stratmann-Event zur Vernichtung der Unterlagen berechtigt. Stratmann-Event ist nicht zur Aufbewahrung oder Archivierung von Originalunterlagen und/ oder Daten verpflichtet, aber hierzu berechtigt.
 

A6. Sorgfalt / Haftung
 

1. Stratmann-Event wird die Interessen des Vertragspartners im Rahmen des Individualvertrages wahrnehmen. Dazu gehört, dass bei einer Auftragsvergabe durch Stratmann-Event an Dritte in jedem Fall das Interesse des Vertragspartners vorgeht. Stratmann-Event haftet für verschuldete Schäden bei der Verletzung wesentlicher vertraglicher bzw. vorvertraglicher Pflichten, d. h., Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, und bei Fehlen zugesicherter bzw. garantierter Eigenschaften, bei arglistiger Täuschung sowie im Falle schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; eine darüber hinausgehende Haftung - gleich aus welchem Rechtsgrund - besteht ausschließlich nach dem Produkthaftungsgesetz oder bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Schadenverursachung durch Stratmann-Event oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Für den Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beschränkt sich die
Haftung von Stratmann-Event höchstens auf den nach Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden, ohne dass für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn gehaftet wird.

 

2. Stratmann-Event haftet nicht für das Unterbleiben oder die Verzögerung von Vertragsleistungen und/oder für Schäden, die auf von Stratmann-Event nicht zu vertretende Umstände - wie z. B. höhere Gewalt, Naturereignisse, kriegerische Auseinandersetzungen, Aufruhr, Sabotage, Störungen des Arbeitsfriedens, behördliche Anordnungen, Verkehrsstörungen, Rohstoffmangel etc. - zurückzuführen sind.
 

3. Der Vertragspartner stellt Stratmann-Event von allen Ansprüchen Dritter aus evtl. Verstößen gegen wettbewerbsrechtliche, medienrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche und/oder sonstige schutzrechtliche Normen und/oder sonstige gesetzliche Bestimmungen und/oder geltende (Werbe-) Richtlinien auf erstes Anfordern in vollem Umfang frei und ersetzt darüber hinausgehende Schäden und Rechtsverteidigungskosten, soweit die Verstöße auf Vorgaben des Vertragspartners beruhen und/oder sonst in dessen Verantwortungsbereich liegen, außer soweit Stratmann-Event selbst ein grobes Verschulden trifft.
 

4. Stratmann-Event ist nicht verpflichtet, Inhalte und/oder Daten von Seiten des Vertragspartners beschaffter oder vermittelter oder auf Vorgaben des Vertragspartners beruhenden Materialien zu sichten oder zu prüfen.
 

5. Der Vertragspartner haftet für den örtlich, zeitlich und inhaltlich erforderlichen rechtlichen Bestand der von ihm gemachten Angaben und verwendeten, überlassenen und/oder veranlassten Vorgaben über Marken, Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechte, Geschmacksmuster, andere Schutzrechte oder sonstige (wettbewerbs-) rechtlich relevante Verhältnisse und trägt die rechtliche Verantwortung für von ihm oder durch ihn bereitgestellte Materialien und Inhalte sowie deren Verbreitung, Wiedergabe, Ausstrahlung oder werbliche bzw. sonstige Präsentation, Vervielfältigung oder öffentliche Zugänglichmachung, einschließlich technisch oder medial erforderlicher Bearbeitungen und/oder Veränderungen. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die von ihm und/oder durch ihn verwendeten bzw. überlassenen Inhalte und Materialien sorgfältig zu prüfen, dass diese nicht gegen Recht und Gesetz, gegen die guten Sitten, den Jugendschutz oder gegen geltende Werberichtlinien verstoßen.
 

A7. Auftragsvergabe an Dritte
 

Stratmann-Event vergibt Aufträge an beteiligte Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, soweit im Einzelfall nicht etwas anderes vereinbart wird. Dies gilt unbeschadet der Kosten- und Aufwendungserstattungspflicht des Vertragspartners.
 

A8. Ablehnung / Änderungen / Abbruch von Aufträgen, Leistungen und/oder
Projekten

 

1. Stratmann-Event ist berechtigt, rechtlich, geschäftlich und/oder technisch fehlerhafte, zweifelhafte oder nicht zumutbare Inhalte und/oder Materialien zurückzuweisen und damit verbundene Aufträge, Leistungen und/oder Projekte abzulehnen bzw. abzubrechen. In diesen Fällen sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für den Fall von Stratmann-Event nicht zu vertretender Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistungserbringung oder höherer Gewalt.
 

2. Etwaige zusätzliche entgeltfreie Dienste und Leistungen von Stratmann-Event können zu jedem Zeitpunkt eingestellt werden. Auch in einem solchen Fall sind Minderungs- oder Schadensersatzansprüche seitens des Vertragspartners ausgeschlossen.
 

3. Wenn der Vertragspartner Aufträge, Projekte oder sonstige laufende Leistungen, Beratungen, Arbeiten bzw. Planungen und/oder Media-Einschaltungen entgegen einer zuvor mit Stratmann-Event getroffenen Abstimmung ändert und/oder abbricht oder Stratmann-Event diese berechtigterweise ablehnt oder abbricht, hat der Vertragspartner Stratmann-Event alle anfallenden Kosten einschließlich entstandener und noch entstehender (und nicht mehr vermeidbarer) Aufwendungen sowie ggf. ausfallende Provisionen und Honorare zu erstatten, Schäden zu ersetzen und Stratmann-Event von allen in diesem Zusammenhang vertragsgemäß eingegangenen Verbindlichkeiten gegenüber Dritten freizustellen.

A9. Eigentumsvorbehalt / Nutzungsrechte

 

1. Von Stratmann-Event an den Vertragspartner übergebene Daten, Produkte bzw. Gegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller zum entsprechenden Rechnungsdatum bestehenden Forderungen von Stratmann-Event gegen den Vertragspartner im Eigentum von Stratmann-Event. Der Vertragspartner ist zur Weiterverwendung der entsprechenden Daten, Produkte bzw. Gegenstände nur im ordnungsgemäßen und vertragsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Der Vertragspartner tritt seine etwaigen Forderungen aus einer etwaigen Weiterveräußerung hiermit an Stratmann- Event ab. Stratmann-Event nimmt die Abtretung hiermit an. Spätestens im Falle des Verzugs ist der Vertragspartner verpflichtet, gegenüber Stratmann-Event den Schuldner der abgetretenen Forderung zu nennen.
 

2. Bei Be- oder Verarbeitung von seitens Stratmann-Event gelieferten und in deren Eigentum stehenden Daten, Produkte oder Gegenstände ist Stratmann-Event als Hersteller gemäß § 950 BGB anzusehen und behält in jedem Zeitpunkt der Verarbeitung Eigentum an den Erzeugnissen. Sind Dritte an der Bearbeitung oder Verarbeitung beteiligt, ist Stratmann-Event auf einen Miteigentumsanteil in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware beschränkt. Das auf diese Weise erworbene Eigentum gilt als Vorbehaltseigentum.
 

3. Übersteigt der Wert der für Stratmann-Event bestehenden Sicherheiten deren Forderung insgesamt um mehr als 20%, so ist Stratmann-Event auf Verlangen des Vertragspartners oder eines durch die Übersicherung von Stratmann-Event beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Stratmann-Event verpflichtet. 4. Alle Urheberrechte, Kennzeichnungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstige (Nutzungs-) Rechte an von Stratmann-Event geschaffenen oder beschafften Werken, Projekten, Konzepten, Maßnahmen und/oder Leistungen verbleiben bei Stratmann-Event bzw. bei den von Stratmann-Event beauftragten Dritten und dürfen nur in dem mit dem Vertragspartner schriftlich vereinbarten sachlichen, örtlichen, zeitlichen und inhaltlichen Rahmen und Ausmaß von diesem genutzt werden.
 

A10. Beanstandungen / Mängelrügen
 

1. Der Vertragspartner hat die Leistungen von Stratmann-Event in jedem Fall unverzüglich zu prüfen. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen nach Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung gegenüber Stratmann-Event keine schriftliche Rüge über etwaige Mängel oder Nichterfüllung, so gilt die Leistung von Stratmann-Event als abgenommen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Freigabeerklärung des Vertragspartners auf diesen über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst nach der Freigabeerklärung entstanden sind oder erkennbar waren. Offensichtliche Mängel sind spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Empfang der Produkte bzw. Leistungen schriftlich gegenüber Stratmann-Event anzuzeigen, versteckte Mängel spätestens innerhalb einer Frist von einer Woche ab Entdeckung; anderenfalls ist die Geltendmachung etwaiger Gewährleistungs- bzw. Nacherfüllungsansprüche ausgeschlossen.
 

2. Bei berechtigten Mängelrügen hinsichtlich der Leistungen leistet Stratmann-Event zunächst nach eigener Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Die Haftung für Mängel, die den Wert oder die Gebrauchstauglichkeit nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigen, ist ausgeschlossen. Zulieferungen durch den Vertragspartner oder durch einen seitens des Vertragspartners eingeschalteten Dritten unterliegen - auch und insbesondere soweit Datenträger und/oder Datenübertragungen betroffen sind - keiner Prüfungspflicht seitens Stratmann-Event, soweit es sich nicht um offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten handelt. Die Datensicherung obliegt in diesem Zusammenhang allein dem Vertragspartner. Stratmann-Event ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, mindestens eine Kopie anzufertigen.
 

3. Nacherfüllungs-, Gewährleistungs- und (neben- und/oder vor-) vertragliche Schadenersatzansprüche des Vertragspartners, der nicht Verbraucher ist, verjähren in 12 Monaten, soweit keine Haftung gem. Ziff. A6. Abs. 1. vorliegt.
 

4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Vertragspartners ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
 

A11. Vergütung / Zahlungsbedingungen
 

1. Es gelten die jeweils gültigen Preislisten von Stratmann-Event und/oder der von Stratmann- Event befassten und/oder eingeschalteten Produzenten, Medien und/oder Diensteanbieter.
 

2. Bankspesen gehen zu Lasten des Vertragspartners. Sämtliche an Stratmann-Event zu leistenden Vergütungen verstehen sich zzgl. der jeweils gesetzlich gültigen Mehrwertsteuer.
 

3. Befindet sich der Vertragspartner im Verzug, ist Stratmann-Event berechtigt, weitere Leistungen zu unterlassen. Ziff. A8. Abs. 3. gilt entsprechend; gesetzliche Ansprüche von Stratmann-Event bleiben unberührt. Darüber hinaus kann Stratmann-Event die gesetzlichen Verzugszinsen, zumindest Zinsen in banküblicher Höhe und Ersatz von Mahnkosten verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt davon unberührt.
 

4. Nach auf der Basis des Vertragspartner-Briefings erfolgtem Abschluss der vertraglichen Leistungen vom Vertragspartner gewünschte Änderungs- und/oder Zusatzarbeiten wegen vom Vertragspartner mitgeteilter neuer Tatsachen und/oder Vorgaben werden vom Vertragspartner zumindest mit dem bei Stratmann-Event jeweils gültigen Stundensatz vergütet, wenn keine höhere Vergütung angemessen ist und/oder unbeschadet zusätzlich zu erstattender Aufwendungen und/oder Auslagen.
 

5. Der Vertragspartner ist zur Aufrechnung nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung berechtigt.
 

6. Der Vertragspartner ist zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur berechtigt, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
 

A12. Schlussbestimmungen
 

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland - unter Ausschluss der Bestimmungen des UN-Kaufrechts sowie von deutschem, zwischenstaatlichem und überstaatlichem Verweisungsrecht, das nicht selbst auf materielles deutsches Recht verweist. Anderes Recht findet auch dann keine Anwendung, wenn der Vertragspartner seinen Sitz und/oder seine Lieferanschrift im Ausland hat.
 

2. Erfüllungsort für Leistung und Zahlung ist der Unternehmenssitz von Stratmann-Event, Bielefeld.
 

3. Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung - auch bei Wechsel- und Scheckklagen - der Geschäftssitz von Stratmann-Event, Bielefeld. Stratmann-Event ist berechtigt, ohne Rücksicht auf den Streitwert nach eigener Wahl beim zuständigen Amts- oder Landgericht zu klagen. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
 

4. Mündliche Nebenabsprachen zu diesen AGB und/oder zu vertraglichen Vereinbarungen bestehen nicht. Änderungen und/oder Ergänzungen von Verträgen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung. Das gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.
 

5. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame oder undurchführbare Vertragsregelung soll durch eine wirksame und durchführbare Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen oder undurchführbaren Regelung möglichst nahe kommt. Entsprechendes gilt für den Fall einer Regelungslücke. Beruht die Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit einer Regelung auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so gilt stattdessen das gesetzlich zulässige Maß.
 

B: Besondere Bedingungen für Events
 

B1. Allgemeines


Die besonderen Bedingungen für Events regeln neben den in Abschnitt A. dargelegten Allgemeinen Bedingungen dieser AGB die vertraglichen Beziehungen zwischen Stratmann-Event und Vertragspartnern für die Durchführung von Veranstaltungen (Events).
 

B2. Zusammenarbeit


1. Der Vertragspartner tritt als Veranstalter des Events auf.
 

2. Die Ausgestaltung der Veranstaltung, des Programms und der Auftritte auf Grundlage des vereinbarten Konzepts obliegt Stratmann-Event, ohne künstlerischen und organisatorischen Vorgaben des Vertragspartners oder eines Dritten zu unterliegen.
 

3. Veränderungen, die den Inhalt des Vertrages und/oder des vereinbarten Konzepts nicht oder nur unwesentlich berühren, begründen kein Kündigungsrecht des Vertragspartners.
 

B3. Haftung / Schadenersatz / Versicherung
 

1. Stratmann-Event verpflichtet sich zur sorgfältigen Auswahl und Überwachung der an der Durchführung der Veranstaltung Beteiligten. Wird eine Maßnahme auf Weisung des Vertragspartners trotz seitens Stratmann-Event vorgebrachter Bedenken dennoch durchgeführt, so ist eine Haftung von Stratmann-Event grundsätzlich ausgeschlossen.
 

2. Stratmann-Event haftet nicht für die Verwirklichung eines Sponsorenkonzepts.
 

3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eine ausreichende und angemessene Veranstalterhaftpflichtversicherung für die Veranstaltung abzuschließen. Stratmann-Event ist in diesem Zusammenhang als Mitversicherungsnehmer anzugeben.
 

B4. Unmöglichkeit von Veranstaltungen
 

1. Im Falle einer vollständigen oder teilweisen Unmöglichkeit einer Veranstaltung aus Gründen, die durch den Vertragspartner zu vertreten sind, hat Stratmann-Event Anspruch auf die vereinbarte Vergütung sowie die Erstattung von Aufwendungen und Auslagen, die durch die vertragsgemäße Beauftragung Dritter entstanden sind. Auf die zu zahlende Vergütung hat Stratmann-Event sich das anrechnen zu lassen, was Stratmann-Event infolge der Befreiung von der Leistung erspart oder durch anderweitige Verwendung eingeplanter Arbeitskraft erwirbt. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche von Stratmann-Event bleiben unberührt.
 

2. Der Vertragspartner trägt bei Veranstaltungen, die vollständig oder teilweise im Open-Air- Bereich stattfinden, als Veranstalter allein und vollständig das Wetterrisiko.

 

3. Können spezifische Vertragsleistungen von Stratmann-Event oder von seitens Stratmann-Event Beauftragten aufgrund von durch ärztliches Attest nachgewiesener Krankheit, Unfall oder höherer Gewalt nicht erbracht werden, entfallen beiderseits der betroffenen Ansprüche aus dem Vertrag. Stratmann-Event wird in einem solchen Fall den Vertragspartner über die Hintergründe schnellstmöglich informieren und in zumutbarem Umfang bemüht sein, angemessenen Ersatz zu besorgen.
 

4. Sind die Gründe einer Unmöglichkeit der Veranstaltung durch keine Vertragspartei zu vertreten, so bleiben die Ansprüche von Stratmann-Event aus bereits erfolgten Leistungen und entstandenen Aufwendungen bestehen.
 

B5. Eigentumsrechte / Urheberrechte / Nutzungsrechte
 

Alle Urheberrechte, Kennzeichnungsrechte, Leistungsschutzrechte und sonstigen (Nutzungs-)Rechte an von Stratmann-Event geschaffenen, beschafften, angebotenen, vorgestellten und/oder präsentierten Werken, Projekten, Konzepten, Maßnahmen und/oder Leistungen verbleiben auch dann bei Stratmann-Event bzw. den von Stratmann-Event beauftragten Dritten, wenn Stratmann-Event nach einem Angebot bzw. einer Präsentation keinen Auftrag erhält oder wenn die Veranstaltung - gleich aus welchem Grund - ganz oder teilweise nicht stattfindet. Sie dürfen vom Vertragspartner außerhalb eines ausdrücklich, schriftlich, rechtsverbindlich vertraglich vereinbarten sachlichen, örtlichen, zeitlichen und inhaltlichen Rahmens und Umfangs weder vollständig noch teilweise oder in abgewandelter Form genutzt werden. Stratmann-Event stehen auch für die oben genannten (Präsentations-)Leistungen angemessene Vergütungen und die Erstattung entstandener Aufwendungen und Auslagen zu.
 

B6. Vergütung / Zahlungsbedingungen
 

1. Stratmann-Event ist berechtigt, (Abschlags-)Zahlungen in folgender Staffelung zu verlangen:

 

 1/3 der Auftragssumme bei Vertragsabschluss,
 1/3 der Auftragssumme zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn,
 1/3 der Auftragssumme nach Veranstaltungsende.

 

Die Auftragssumme setzt sich zusammen aus den vertraglich vereinbarten Vergütungen sowie den vertraglich vereinbarten bzw. kalkulierten Aufwendungen und Auslagen.
 

2. Das Zahlungsziel beträgt 14 Kalendertage nach Rechnungslegung. Ein Skonto wird nicht gewährt.
 

3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, eventuell entstehende GEMA/GVL-Gebühren sowie veranstaltungsbedingte Abgaben, Gebühren, Steuern, Energie-, Wasser- und Abfallentsorgungskosten zu übernehmen.
 

4. Die Verpflegung der Künstler und des veranstaltungsrelevanten Personals (Auf- und Abbau, Technik, Service, Organisation) wird vom Vertragspartner gestellt.
 

B7. Kündigung
 

1. Der Vertragspartner ist im Falle einer vorzeitigen Aufhebung des Vertrags-verhältnisses zur Zahlung der vereinbarten Vergütung in nachfolgender Staffelung verpflichtet: 25% der vereinbarten Vergütung bei Kündigungszugang bis zu 4 Monate vor dem Veranstaltungstermin – 50% der vereinbarten Vergütung bei Kündigungszugang bis zu 2 Monate vor dem Veranstaltungstermin – 100% der vereinbarten Vergütung bei Kündigungszugang ab einem Monat vor dem Veranstaltungstermin. Bereits entstandene Aufwendungen und Auslagen sind vollständig vom Vertragspartner zu erstatten.
 

2. Dies gilt unbeschadet des beiderseitigen Rechts zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein solcher besteht für Stratmann-Event u. a. dann, wenn die vereinbarten (Abschlags-)Zahlungen vom Vertragspartner nicht vertragsgemäß geleistet werden.
 

B8. Veröffentlichungen
 

Pressemitteilungen werden einverständlich abgestimmt und sind vor Veröffentlichung von beiden Vertragsparteien freizugeben.

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